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Digitalisierungskosten-Erstattung

Mit der Überbrückungshilfe 3 Digitalisierungskosten erstattet bekommen und die eigene Webseite für Google optimieren

Mit der Überbrückungshilfe 3 Digitalisierungskosten erstattet bekommen und die eigene Webseite für Google optimieren

Was ist die Überbrückungshilfe III und wer bekommt sie?

Für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmen, deren Umsatz im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 wegen Corona im Vergleich zum Referenzmonat in 2019 um mindestens 30% eingebrochen ist, gibt es die Überbrückungshilfe III – die Digitalisierungskosten-Erstattung.

Mit diesem Förderungsprogramm sollen hauptsächlich die monatlichen Fixkosten gedeckt werden. Die Höhe der Förderung ist gestaffelt. Wer 30-50% Umsatzrückgang nachweist, bekommt 40% seiner Fixkosten erstattet. Bei 50-70% erhöht sich die Erstattung auf 60%, und wer Umsatzeinbußen über 70% belegen kann, erhält sogar 90%. Zusätzlich gibt es seit 1.4.21 die Möglichkeit, nicht verkäufliche Saisonware bis zu 100% als Fixkosten abschreiben zu lassen.

Gibt es eine Frist für den Antrag?

Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte es schnellstens tun – die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 3 endet am 31. August 2021.

SEO Agentur SEOeffekt - Mit der Überbrückungshilfe 3 Digitalisierungskosten erstattet bekommen und die eigene Webseite für Google optimieren

Wie ist der konkrete Ablauf?

Die Anträge werden über sogenannte “prüfende Dritte” gestellt, in der Regel ist das Ihr Steuerberater. Allerdings werden die Kanzleien derzeit mit Anträgen überrannt. Gerade neue Mandanten (z.B. diejenigen, die ihre Buchführung selbst erledigen und nicht bilanzierungspflichtig sind) werden oft abgelehnt. Eine gute Alternative zum Steuerberater ist ein Anwalt, ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer – auch sie können den Antrag für Sie stellen. Sie selbst dürfen es leider nicht.

Wichtig: Sie müssen alles lückenlos dokumentieren, vom Digitalisierungskonzept bis zur Auftragsbestätigung und Rechnung.

Die Förderung gilt bis Juni 2021 - und dann?

Es ist großartig, dass es diese Hilfen gibt, weil so in vielen Fällen eine drohende Schließung abgewendet werden kann. Aber es bleibt, was es ist: Eine Überbrückungshilfe. Jeder Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmer muss jetzt kreativ werden und überlegen, wie er seine Digitalisierung vorantreiben kann. Ein Unternehmen, das nicht digital präsent ist, hat auf Dauer kaum Überlebenschancen. 

Es lohnt sich, bei der Konkurrenz zu schauen! Pfiffige Gastronomen bieten einen Lieferservice, Kosmetikinstitute setzen während ihrer Zwangsschließung verstärkt auf den Verkauf von Kosmetikprodukten, Berater stellen auf digitale Konferenzen um. Für nahezu jede Branche gibt es Möglichkeiten, ihr Geschäftsfeld auf diese Weise auszubauen.

Wer noch ganz am Anfang damit steht oder unsicher bezüglich seiner Internetpräsenz ist, sollte sich unbedingt professionelle Hilfe suchen. Denn es reicht leider nicht, eine optisch ansprechende Webseite zu haben – Ihre Kunden müssen Sie auch finden. Das heißt, Ihre Seite muss bei Google & Co. möglichst weit oben erscheinen. Schon auf Seite 2 der Suchergebnisse sind Sie so gut wie unsichtbar für die Welt. Und jeder Tag, an dem Ihre potenziellen Kunden zur Konkurrenz abwandern, weil sie Ihr Unternehmen einfach nicht gefunden haben, kostet Sie eine Menge Geld.

Um möglichst gute Rankings bei Google zu erreichen, muss Ihre Webseite optimiert werden, sowohl inhaltlich als auch technisch. Selbst zu experimentieren bringt meist nichts, weil Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen, wenn Sie noch keine Erfahrung mit dem Thema “Suchmaschinenoptimierung (SEO)” haben. Und selbst wenn Sie schon Kenntnisse haben, lohnt sich eine professionelle Beratung immer und zahlt sich in der Regel schon nach ein paar Wochen aus, weil Sie laufend neue Kunden gewinnen.

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Kann die SEO-Optimierung meiner Seite oder meines Online-Shops gefördert werden?

Zwar ist die Förderung im Rahmen des Überbrückungsgeldes 3 hauptsächlich für das Abdecken der Fixkosten gedacht. Aber auch Maßnahmen, die zur Steigerung Ihres Umsatzes über das Internet beitragen, können mit bis zu 20.000 € gefördert werden, beispielsweise:

Wichtig: Die Maßnahmen müssen bis Juni 2021 erfolgen! Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Selbst wenn er schon einen Antrag gestellt hat, kann er ihn nachträglich erweitern. Sie werden ihm damit aktuell keine große Freude bereiten, aber es geht um Ihr Geschäft!

Bitte lassen Sie sich auch bezüglich des Datums der Rechnungslegung bzw. Leistungserbringung unbedingt beraten, gerade bei Leistungen, die bis Ende Juni 2021 noch nicht abgeschlossen sein werden.

Habe ich die freie Wahl, welches Unternehmen ich beauftrage?

Prinzipiell haben Sie die freie Auswahl, welchem Unternehmen Sie die Optimierung Ihres Webauftritts anvertrauen. Allerdings muss es natürlich spezialisiert sein. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie eine Agentur wählen, die Erfolge nachweisen kann und die Angebote gut vergleichen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich darüber hinaus nicht nur auf eine Agentur zu verlassen, sondern sich auch selbst mit der Optimierung Ihrer Webseite oder Ihres Online-Shops zu auseinander-zusetzen. So lässt sich eine Menge Geld einsparen, und Sie behalten die Kontrolle über Ihre Webpräsenz. Wir von SEOeffekt zum Beispiel bieten ein umfangreiches SEO-Training an, das Ihnen ermöglicht, selbst aktiv an Ihrer Sichtbarkeit bei Google & Co. zu arbeiten, ohne sich langfristig vertraglich zu binden. Das ist zwar erst einmal eine Investition, aber eine lohnende, die auch noch gefördert werden kann.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Hamburger Unternehmen können sich gern bei allen Fragen rund um das Thema “Überbrückungshilfe III” an die Handelskammer Hamburg wenden. Falls Sie nicht in Hamburg ansässig sind, ist Ihre zuständige Handelskammer der richtige Ansprechpartner, um erste Fragen zu klären. Die Beratung ist im Gegensatz zu einem Beratungstermin beim Steuerberater oder Anwalt kostenlos.

Wenn Sie Fragen zur Neuerstellung oder Optimierung Ihres Webauftritts haben, wenden Sie sich gern an uns bei SEOeffekt. Wir haben speziell für Betroffene der Corona-Krise sehr günstige Einstiegskonditionen geschaffen. Die erste Einschätzung Ihrer Webseite oder Ihres Online-Shops und ein Gespräch mit einem unserer Experten bieten wir sogar gratis an, um ausnahmslos jedem Unternehmen zu ermöglichen, im Internet besser gefunden zu werden.
Für SEO-Einsteiger empfehlen wir unser kostenloses Webinar – daraus können Sie schon erste wertvolle Tipps für Ihren Webauftritt mitnehmen.

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