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Rechtliche Voraussetzungen für Webseiten

Rechtliche Voraussetzungen für Webseiten

Hier sind ein paar rechtliche Voraussetzungen, die ihr auf jeden Fall auf euren Webseiten verwenden solltet, um Abstrafungen dieser Art zu vermeiden.

➡️ Jeder Mensch hat ein sogenanntes “Recht am eigenen Bild”

  • Fotografien sind nur zu benutzen, wenn die darauf abgebildete Person damit einverstanden ist.
  • Außnahmen
    • Personen der Zeitgeschichte [Politiker, etc.]
    • Beiwerk [Messen, etc.]
      • Eine Person ist unauffällig im Hintergrund zu sehen und verändert durch Weglassen nicht die Botschaft des Bildes.

⚡️ Der zentrale Bildgegenstand darf nicht die abgebildeten Personen betreffen und muss ohne die oben genannte Person dennoch volle Wirkungskraft besitzen.

➡️ Bei Veröffentlichung von Fotografien Kinder und/ oder Jugendlicher ist eine, optimalerweise unterschriebene, Einverständnis der Datenschutzerklärung der Erziehungsberechtigten einzufordern [§§1672, 1629 BGB]. Je nach Reifegrad des besagten Minderjährigen, kann eine Zustimmung individuell eigenständig erfolgen, ohne die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten.

➡️ DSGVO-Mindestvoraussetzungen

  • Datenschutzerklärungen DSGVO-konform inkl. Opt-out Link für Google Analytics gestalten [z.B. über erecht24]
  • Opt-out Link inkl. Script für Google Analytics setzen und IP-Anonymisierung aktivieren
  • Cookie Banner implementieren
  • Formulare DSGVO-konform [verschlüsselt+Link zur Datenschutzerklärung – Checkbox i.d.R. nicht notwendig]

⚠️Vorsicht! Rechtliche Grauzonen beim Einbetten von YouTube, Google Maps, Facebook-Like-Button u.a.

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